Grunderwerbsteuer in Nordzypern 2026: Ausländische Käufer zahlen nur 4 % bis zum 5. Januar 2027
Gute Nachrichten für alle, die in Nordzypern eine Immobilie kaufen möchten: Die Grundbuch-Übertragungsgebühr – oft auch Grunderwerbsteuer genannt – wurde für ausländische Käufer mehr als halbiert. Nach einer neuen Verordnung, die im Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, zahlen ausländische Käufer für die erste Immobilie jetzt insgesamt 4 % statt 9 %. Die reduzierten Sätze gelten bis zum 5. Januar 2027 – die kommenden Wochen sind also ein besonders günstiger Zeitpunkt für den Kauf.

Was hat sich geändert?
Der Ministerrat hat die Gebührenverordnung des Grundbuchamts (Tapu ve Kadastro Dairesi Harçlar ve Ücretler Tüzüğü) geändert. Die neue Tabelle wurde am 6. Oktober 2026 im Amtsblatt Nr. 196 und erneut am 7. Oktober 2026 in Nr. 197 veröffentlicht. Bei Verkäufen an Ausländer hängt die Gesamtgebühr jetzt davon ab, wie viele Immobilien der Käufer bereits besitzt:
| Kauf | Gesamte Übertragungsgebühr (ausländische Käufer) |
|---|---|
| Erste Immobilie | 4 % |
| Zweite Immobilie | 5,5 % |
| Dritte Immobilie | 6 % |
Vor dieser Änderung zahlten ausländische Käufer für die erste Immobilie 9 %. Der neue Gesamtsatz setzt sich aus der eigentlichen Übertragungsgebühr und zwei kleineren Posten derselben Tabelle zusammen – die Zahl oben ist also alles, was das Grundbuchamt für die Übertragung berechnet.
Wie lange gelten die neuen Sätze?
Die Verordnung trat am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis einschließlich 5. Januar 2027. Danach kann der Ministerrat sie verlängern oder zu den bisherigen Sätzen zurückkehren. Da die Gebühr beim Grundbuchamt gezahlt wird, klären Sie frühzeitig mit Ihrem Anwalt, welcher Schritt Ihres Kaufs in diesen Zeitraum fällt, und planen Sie den Ablauf gemeinsam.
Türkische Staatsbürger und andere Käufer
Dieselbe Tabelle legt eigene Sätze für Bürger von Ländern fest, die die TRNC anerkennen: 4 % für die erste und zweite Immobilie, 5,5 % für die dritte und vierte sowie 6 % für die fünfte und sechste. Für Bürger der TRNC gelten eigene, niedrigere Sätze.
Die weiteren Kaufnebenkosten 2026
- Stempelsteuer: 0,5 % des Vertragswerts, fällig bei der Registrierung des Vertrags.
- Mehrwertsteuer: in der Regel 5 % bei Neubauten vom Bauträger; Weiterverkäufe zwischen Privatpersonen sind normalerweise mehrwertsteuerfrei.
- Anwaltskosten: werden vor der Unterschrift schriftlich mit Ihrem Anwalt vereinbart.
Unser Käuferleitfaden für Immobilien in Nordzypern listet alle Kosten auf – von der Besichtigungsreise bis zur Schlüsselübergabe.

Was ausländische Käufer 2026 kaufen dürfen
Die niedrigere Gebühr kommt zeitgleich mit klareren Eigentumsregeln. Nach der Rechtsverordnung 119/2026, veröffentlicht am 6. Oktober 2026 im Amtsblatt Nr. 196, kann eine ausländische Privatperson zum Beispiel bis zu drei Wohnungen oder ein freistehendes Haus auf einem Grundstück von bis zu 3.300 m² erwerben. Der Kaufvertrag muss innerhalb eines Monats beim Grundbuchamt registriert werden, und die Eigentumsurkunde wird innerhalb eines Jahres nach der Entscheidung des Ministerrats übertragen. Den vollständigen Überblick finden Sie in unserem Ratgeber zum Immobilienrecht in Nordzypern 2026.
So nutzen Sie die reduzierte Gebühr optimal
- Wählen Sie Region und Immobilientyp frühzeitig. Unsere Ratgeber zum Wohnungskauf und zum Villenkauf in Nordzypern helfen Ihnen beim Vergleich.
- Beauftragen Sie einen Anwalt und lassen Sie die Eigentumsurkunde, die Baugenehmigung und etwaige Schulden auf dem Projekt prüfen.
- Unterschreiben und registrieren Sie den Vertrag und lassen Sie sich von Ihrem Anwalt bestätigen, welcher Gebührensatz für Ihren Kauf gilt.
- Wenn Sie im Ausland leben, erteilen Sie Ihrem Anwalt eine Vollmacht, damit alle Fristen ohne Reise eingehalten werden.

Jeden Schritt erklärt unser Schritt-für-Schritt-Ratgeber zum Immobilienkauf in Nordzypern – von der Reservierung bis zur Eigentumsurkunde.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer für Ausländer in Nordzypern 2026?
Vom 6. Oktober 2026 bis zum 5. Januar 2027 zahlen ausländische Käufer insgesamt 4 % für die erste, 5,5 % für die zweite und 6 % für die dritte Immobilie.
Lag die Übertragungsgebühr vorher bei 9 %?
Ja. Seit dem 15. Mai 2025 zahlten ausländische Käufer 9 % für die erste Immobilie. Die Verordnung vom Oktober 2026 hat den Satz bis zum 5. Januar 2027 auf 4 % gesenkt.
Gilt der Satz von 4 % auch nach dem 5. Januar 2027?
Das hängt von einer neuen Entscheidung des Ministerrats ab. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald eine neue Verordnung veröffentlicht wird.
Zahle ich trotzdem Stempelsteuer und Mehrwertsteuer?
Ja. Die Stempelsteuer von 0,5 % und bei den meisten Neubauten 5 % Mehrwertsteuer kommen zur Übertragungsgebühr hinzu.
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Quellen
- Amtsblatt der TRNC Nr. 197, 7. Oktober 2026 – Änderungsverordnung über die Gebühren des Grundbuch- und Katasteramts (auf Türkisch)
- Amtsblatt der TRNC Nr. 196, 6. Oktober 2026 – Änderung der Grundbuchgebühren und Rechtsverordnung 119/2026 (auf Türkisch)
Stand der Informationen in diesem Artikel: Oktober 2026.